Kontaktaufnahme
Wenn Sie für Ihr Kind eine psychotherapeutische Behandlung erwägen, können wir zunächst einen Kennenlerntermin im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren. (Anfrage gerne in meiner telefonischen Sprechzeit Kontakt oder per Mail.) Bitte bringen Sie zu diesem Termin das Anmeldeformular die Behandlungszustimmung beider Elternteile sowie die Krankenkassenkarte der Patient*in mit.
Sprechstunde und Probatorik
Zunächst finden bis zu fünf Sprechstunden statt, die zum Kennenlernen sowie der Identifikation einer behandlungsbedürftigen psychotherapeutischen Problematik dienen. Des Weiteren stehen zwei bis sechs probatorische Sitzungen zur Diagnostik sowie der Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes zur Verfügung. Mit Klärung einer hinreichenden Behandlungsmotivation werden dann gemeinsam konkrete Ziele für die Therapie erarbeitet.
Antragstellung
Zur Antragsstellung ist zunächst die Einholung eines Konsiliarberichtes beim Hausarzt/Kinderarzt/Kinder- und Jugendpsychiater*in erforderlich. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden dort Kontraindikationen für eine Psychotherapie ausgeschlossen. Anschließend kann entweder eine Kurz- (2x15 Stunden) oder Langzeittherapie (45-60 Stunden) beantragt werden. Das Kontingent hängt hier von der Komplexität der Problematik ab. Die Einzeltherapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt.
Kosten
Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt wird. Den Antrag stellen wir gemeinsam.